Aufgrund eines Anstiegs von Mpox der Klade I in mehreren afrikanischen Staaten, hat die WHO eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite (PHEIC) für Mpox erklärt.
Die Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt in erster Linie über direkten Haut- und Schleimhautkontakt sowie über Kontakt mit infiziertem Sekret von einem oder mehreren Bläschen oder Läsionen auf der Haut- oder Schleimhaut der erkrankten Person, insbesondere über sexuelle Kontakte.
Mpox-Viren können auch über den Schorf, über Atemwegssekrete und Körperflüssigkeiten, sowie bei infizierten Schwangeren über die Plazenta auf den Fötus übertragen werden. Nicht gesichert ist derzeit, ob das Mpox-Virus durch Sperma, Vaginalsekret, Urin oder Stuhl verbreitet werden kann.
Die folgenden Präventionsmassnahmen sollten bei einem Aufenthalt in Ländern, in denen Mpox endemisch/epidemisch ist, befolgt werden:
Allgemeine Vorsichtsmassnahmen:
- Vermeiden Sie sexuelle oder andere enge Kontakte mit Menschen, die an Mpox erkrankt sind, einschliesslich Menschen mit Haut- oder Genitalläsionen.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit (lebenden oder toten) Wildtieren in Gebieten, in denen Mpox auftreten.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit kontaminierten Materialien, die von Erkrankten benutzt werden (z. B. Kleidung, Bettzeug oder Materialien, die im Gesundheitswesen verwendet werden) oder die mit Wildtieren in Berührung gekommen sind.
- Vermeiden Sie den Verzehr oder die Zubereitung von Fleisch von Wildtieren (Bushmeat) oder die Verwendung von Produkten (Cremes, Lotionen, Puder), die von Wildtieren stammen.
- Vermeiden Sie Sex mit Erkrankten und benutzen Sie bis zu 12 Wochen nach der Genesung des Sexualpartners Kondome.
Eine Impfung gegen Mpox ist verfügbar (Jynneos®, Hersteller Bavarian Nordic). Weltweit besteht eine erhöhte Nachfrage mit dem Risiko eines Impfstoffmangels. Das Schweizerische Expertenkomittee für Reisemedizin empfiehlt die Impfung gegen Mpox in folgenden Situationen, Stand 16. August 2024 (die Empfehlung wird je nach Entwicklung des Ausbruchs regelmässig aktualisiert):
1. Personen, die sich im Osten vom D.R. Kongo und Burundi aufhalten oder dorthin reisen, sofern sie:
- Klinische oder Forschungs- oder Laborarbeit leisten
- Mit Tieren arbeiten
- sexuelle oder andere enge körperliche Kontakte geplant sind
2. Personen, die sich ausserhalb des Osten D.R. Kongo und Burundi (weltweit) aufhalten, sofern ein
- erhöhtes Risiko besteht (z.B. Laborpersonal, das mit dem Mpox-Virus arbeitet, Männer, die Sex mit Männern haben oder Trans-Personen mit mehreren Sexualpartnern)